Mitgliederversammlung der DFG Hessen in Frankfurt

Einladung zur Mitgliederversammlung der DFG Hessen e.V. gemäß §7 Abs. 1 der Satzung der DFG Hessen e.V.

Die satzungsgemäß alle drei Jahre vorgesehene Mitgliederversammlung der DFG Hessen e.V. findet am Samstag, 11. März 2023, ab 14 Uhr in den Räumen der Finnischen Gemeinde Frankfurt, Carl-Gördeler-Str.1, in Frankfurt statt.

Nach derzeit geltender Rechtslage bestehen keine Corona-Einschränkungen mehr. Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele Mitglieder erscheinen. Wir suchen auch noch eine/n neue/n Schatzmeister/in als Nachfolge für Leena Göbel sowie eine/n Kassenprüfer/in. Natürlich sind auch weitere Kandidaturen möglich und erwünscht!

 

Tagesordnung für die Mitgliederversammlung 2023 der DFG Hessen e.V.:

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Feststellung der Anwesenheits- und Stimmliste
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Berichte des stv. Vorsitzenden und der Schatzmeisterin
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Berichte der Referenten
  7. Aussprache über die Berichte und Tätigkeit des Vorstands
  8. Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
  9. Wahl des Wahlleiters
  10. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für die Periode 2023.2026
  11. Wahl der Delegierten zur Bundeshauptversammlung am 20./21. Mai 2023 in Leverkusen
  12. Behandlung von Anträgen
  13. Verschiedenes

Hinweis zu Anträgen -§7 Abs. 3 der Satzung der DFG Hessen e.V.:

Anträge an die Mitgliederversammlung auf Änderung der Satzung müssen spätestens vier Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, der sie spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich mitteilen muss. Um Versandkosten zu sparen, ist auch ein Versand per Mail zulässig. Die Mitteilung kann auch durch Bekanntmachung im Mitteilungsorgan der Gesellschaft erfolgen, sofern ein fristgerechter Erscheinungstermin sichergestellt werden kann. Andere Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Allen Anträgen soll eine Begründung beigefügt werden.

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